10. Jun 2025
Neue EU-Verordnung zur Reduktion von Methanemissionen – Handlungsbedarf für Betreiber von Gasmesssystemen
Am 5. August 2024 ist die EU-Methanemissionsverordnung (EU) 2024/1787 in Kraft getreten – ein zentraler Bestandteil des europäischen „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieser Verordnung ist es, die Methanemissionen im Energiesektor deutlich zu senken und damit einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele zu leisten.
Warum diese Verordnung notwendig ist
Methan ist nach CO₂ das zweitwichtigste anthropogene Treibhausgas. Es besitzt über einen Zeitraum von 20 Jahren ein mehr als 80-mal höheres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid. Der Energiesektor ist dabei eine der Hauptquellen für unkontrollierte Methanfreisetzungen. Deshalb verpflichtet die EU neue wie bestehende Anlagen, Emissionen zu messen, zu dokumentieren und zu minimieren.
Was bislang primär unter dem Aspekt der Sicherheit betrachtet wurde – das Erkennen und Bewerten von Leckagen – wird jetzt um die Komponente der aktiven Emissionsreduktion ergänzt. Betreiber von Gasnetzen und Messinfrastruktur müssen nicht nur ihre Leitungen prüfen, sondern auch nachweisen, dass ihre Systeme die vorgegebenen Grenzwerte einhalten.
Was die neue Regel konkret fordert
Für oberirdische Komponenten in Gas-Druckregel- und Messanlagen (bis 16 bar) liegt der zulässige Grenzwert bei:
Die Einhaltung dieses Grenzwerts ist ab sofort verbindlich – Abweichungen müssen erkannt, repariert und dokumentiert werden. Die neue Regulierung verlangt in vielen Fällen auch eine Häufigkeitserhöhung von Inspektionszyklen sowie eine Anpassung der technischen Ausrüstung.
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